Die SRG SSR idée suisse hat das Ergebnis der Vorabklärungen des Sekretariats der Wettbewerbskommission (Weko) erhalten.

Die Weko stellt in ihrem Bericht fest, dass keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch die SRG SSR und deren Tochtergesellschaft TV Production Center Zürich AG (TPC) vorliegen. Sie verzichtet auf die Eröffnung einer Untersuchung.

Die Weko hat aufgrund von Anzeigen im November 2002 Vorabklärungen wegen wettbewerbsverzerrender Aktivitäten des TPC eingeleitet. Sie ist den in den Anzeigen erhobenen Vorwürfen nachgegangen und hat in allen Punkten festgestellt, dass keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Stellung der SRG SSR bestehen. Sie ist zum Ergebnis gekommen, dass zwar eine sehr starke Marktstellung der SRG SSR (als Nachfragerin) und des TPC (als Anbieter) auf dem Deutschschweizer Markt für unabhängige Produktionen existiert, jedoch keine Hinweise für einen Missbrauch dieser Stellung vorliegen. Die von den Anzeigern erhobenen Vorwürfe konnten somit entkräftet werden.

In ihrem Bericht stellt die Weko fest, dass auf dem Deutschschweizer Markt für Eigenproduktionen das TPC der einzige aktuelle und wohl auch potenzielle Anbieter ist, der die hohen Standards an Verfügbarkeit und Qualität erfüllt. Die Weko sieht es als wahrscheinlich an, dass das TPC in diesem Markt über ein natürliches Monopol verfügt. Im Markt der unabhängigen Produktion ist die SRG SSR als Konzern gleichzeitig Nachfragerin und Anbieterin. Die Weko geht hier davon aus, dass die SRG SSR in diesem Markt eine marktbeherrschende Stellung hat, die sie jedoch nicht missbraucht. Die Weko stellt im Weiteren fest:
  • Die Finanzierung des TPC durch die SRG SSR erfolgt zu marktüblichen Bedingungen.
  • Bei der Übernahme der Infrastruktur machte die SRG SSR dem TPC keine Geschenke.
  • Das TPC bezahlt der SRG SSR marktkonforme Preise für die Gebäudemiete.
  • Das TPC offeriert und verrechnet seine Leistungen auf der Grundlage einer einzigen Preisliste, sowohl gegenüber der SRG SSR wie auch gegenüber anderen Auftraggebern. Die SRG SSR bezahlt somit für die vom TPC erbrachten Leistungen gleiche Preise wie andere Auftraggeber.